Abrechnung
Heilpraktiker rechnen grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH-86) ab.
Privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten erhalten Heilpraktikerrechnungen ganz oder teilweise von ihrer privaten Krankenversicherung oder von der Beihilfe erstattet. Die Höhe der Erstattung hängt jedoch von Ihrem Versicherungsvertrag ab.
Bei Selbstzahlern berechne ich bei normalem Material- und Zeitaufwand 90,- Euro pro Stunde.